Dachgeschossausbau im Wohnungseigentum: Das Recht, in die Höhe zu bauen, gehört der Eigentümergemeinschaft, auch bei einem Gebäude mit nur einer Wohneinheit
Die Frage, wer das Recht hat, ein Stockwerk auf ein Mehrfamilienhaus aufzustocken, beschäftigt weiterhin die Gerichte. Die dritte Zivilkammer [...]





