Airbnb und illegale Untervermietung: Das Kassationsgericht macht die Plattform haftbar

Wenn ein Mieter seine Wohnung unerlaubterweise über Airbnb untervermietet, wer trägt die rechtlichen Konsequenzen? Die Antwort des Kassationsgerichtshofs, die in zwei Urteilen vom 7. Januar 2026 (Nr. 23-22.723 und Nr. 24-13.163) ergangen ist, beendet eine langjährige Unsicherheit und macht nun eindeutig die Verantwortung der digitalen Plattform haftbar.

Die Gründe für diese Entscheidungen sind leider alltäglich geworden: Ein Mieter vermietet seine Wohnung ohne Erlaubnis seines Vermieters kurzfristig über die Plattform Airbnb und erzielt so Mieteinnahmen zum Nachteil des Eigentümers und oft unter Missachtung der Hausordnung. Die dem Obersten Gerichtshof vorgelegte Frage betraf die rechtliche Einordnung der Rolle von Airbnb und folglich die für sie geltende Haftungsregelung.

Juristisch drehte sich die Debatte um eine grundlegende Unterscheidung aus dem Recht der digitalen Plattformen: die zwischen dem Hoster – einem bloßen technischen Dienstleister, der durch das eingeschränkte Haftungsregime des Gesetzes für das Vertrauen in die digitale Wirtschaft (LCEN) geschützt ist – und dem Herausgeber, dessen aktive Rolle bei der Verbreitung von Inhalten eine Haftung nach allgemeinem Recht nach sich zieht. Der Kassationsgerichtshof hat entschieden: Airbnb Ireland kann sich nicht auf den Status eines passiven Hosters berufen. Das Unternehmen greift tatsächlich strukturierend in die Organisation der Vermietungen ein – Festlegung von Standards, Moderation von Anzeigen, Garantien für Reisende, Preispolitik –, was eine aktive Rolle kennzeichnet, die über die bloße technische Vermittlung hinausgeht. Als Herausgeber qualifiziert, kann die Plattform daher solidarisch mit dem fehlerhaften Mieter haftbar gemacht werden, insbesondere zur Rückerstattung der aus einer illegalen Untervermietung gezogenen Früchte an den Vermieter.

Praktisch eröffnen diese Urteile wichtige Perspektiven für Vermieter, die Opfer unerlaubter Untervermietungen sind. Bisher richteten sich die Klagen hauptsächlich gegen den Mieter, dessen Zahlungsfähigkeit nicht immer gewährleistet ist. Die Möglichkeit, auch gegen Airbnb, das zahlungsfähig ist und über erhebliche Ressourcen verfügt, vorzugehen, erhöht die Chancen auf Wiedergutmachung erheblich. Für Wohnungseigentümergemeinschaften stellen diese Entscheidungen ebenfalls ein zusätzliches Druckmittel dar, wenn illegale touristische Vermietungen die Nutzung der Gemeinschaftsbereiche stören oder die Hausordnung verletzen. Darüber hinaus sind konkurrierende Ferienvermietungsplattformen direkt von dieser Rechtsprechung betroffen, deren Tragweite über den reinen Fall von Airbnb hinausgeht.

Diese beiden Urteile markieren einen entscheidenden Wendepunkt in der Regulierung digitaler Plattformen im Mietrecht. Vermieter, die mit illegalen Untervermietungen konfrontiert sind, haben nun ein Interesse daran, die über die Plattform erzielten Einnahmen präzise zu dokumentieren und eine gemeinsame Klage gegen den Mieter und die Plattform in Erwägung zu ziehen. Eine Rechtsberatung ist unerlässlich, um die für jede Situation am besten geeignete Prozessstrategie zu ermitteln.

Verweise: Cass. civ. 1re, 7. Januar 2026, Nr. 23-22.723 und Nr. 24-13.163