Mehrjahres-Arbeitsplan: Eine nunmehr unverzichtbare Verpflichtung für alle Wohnungseigentümergemeinschaften

Ab Anfang 2026 entgeht keine Eigentümergemeinschaft mehr der Verpflichtung, einen mehrjährigen Arbeitsplan zu erstellen. Diese Frist, die von Immobilienfachleuten lange erwartet wurde, betrifft nun alle mehr als fünfzehn Jahre alten Eigentumswohnungen, unabhängig von ihrer Größe.

Der Mehrjahresplan für Arbeiten, der durch das Gesetz Nr. 2021-1104 vom 22. August 2021 zur Bekämpfung des Klimawandels und zur Stärkung der Widerstandsfähigkeit gegenüber dessen Auswirkungen, auch bekannt als Klimagesetz und Resilienz, eingeführt wurde, wurde schrittweise umgesetzt. Nachdem er seit 2023 für Eigentumswohnungen mit mehr als zweihundert Einheiten galt und dann 2024 für Einheiten mit fünfzig bis zweihundert Einheiten, gilt er seit dem 1. Januar 2026 für alle Eigentumswohnungen, deren Gebäude älter als fünfzehn Jahre ist, gemäß Artikel 14-2 des Gesetzes vom 10. Juli 1965 über den Status von Gebäudeeigentümergemeinschaften.

Konkret ist die PPT ein strategisches Dokument, das über einen Zeitraum von zehn Jahren entwickelt wird. Sie basiert auf einer technischen Analyse des Gebäudes und listet alle Arbeiten auf, die für die Erhaltung des Gebäudes, die Wahrung der Gesundheit und Sicherheit der Bewohner sowie die Verbesserung seiner Energieeffizienz erforderlich sind. Das Dokument muss eine Kostenschätzung der identifizierten Arbeiten, einen Zeitplan für deren Durchführung und eine Priorisierung nach Dringlichkeit enthalten. Sie stützt sich insbesondere auf die kollektive Energieeffizienzanalyse, die seit dem 1. Januar 2026 ebenfalls für alle Eigentümergemeinschaften obligatorisch ist.

Der Verwalter spielt eine zentrale Rolle bei der Umsetzung dieser Verpflichtung. Es liegt an ihm, die Ausarbeitung oder Aktualisierung des PPT auf die Tagesordnung der Generalversammlung zu setzen, den Entwurf zur Abstimmung der Miteigentümer vorzulegen und die Ausführung der gefassten Beschlüsse zu überwachen. Die Nichteinhaltung dieser Verpflichtungen setzt den Verwalter der Gefahr aus, für seine berufliche Haftung in Anspruch genommen zu werden.

Für Miteigentümer ist die Auswirkung ebenso bedeutsam. Die PPT schreibt nun die Einrichtung eines obligatorischen Arbeitsfonds vor, dessen jährlicher Betrag nicht niedriger sein darf als 2,5 % des geschätzten Betrags der im Plan vorgesehenen Arbeiten. Darüber hinaus muss die PPT bei jeder Veräußerung eines Miteigentumanteils dem Erwerber mitgeteilt werden, ebenso wie die anderen gesetzlich vorgeschriebenen Dokumente. Das Fehlen kann eine Verletzung der vorvertraglichen Informationspflicht darstellen.

In der Praxis befinden sich Wohnungseigentümergemeinschaften, die diesen Schritt noch nicht unternommen haben, in einer nicht regelkonformen Situation. Den Wohnungseigentümergemeinschaften wird dringend empfohlen, unverzüglich einen qualifizierten Fachmann, einen zertifizierten Gutachter oder Architekten, mit der Erstellung dieses Dokuments zu beauftragen. Die Kosten für die Maßnahme, die je nach Größe und Komplexität des Gebäudes variieren, stellen eine unverzichtbare Investition sowohl für die rechtliche Konformität als auch für die Erhaltung des Vermögenswertes der Immobilie dar.

Diese Reform ist Teil einer breiteren Bewegung zur Stärkung der Verantwortung von Wohnungseigentümergemeinschaften (copropriétés) im Hinblick auf die Herausforderungen der energetischen Sanierung, und das in einem Kontext, in dem das schrittweise Verbot der Vermietung der energieintensivsten Wohnungen, ab 2025 Klasse G und ab 2028 Klasse F, die Dringlichkeit einer sorgfältigen Planung der Arbeiten verstärkt.