In einer wichtigen Entscheidung vom 5. Juli 2023 stellt die Erste Zivilkammer fest, dass die vorzeitige Rückzahlung eines Kredits zum Erwerb einer Miteigentumssache, wenn sie von einem Miteigentümer mit seinen persönlichen Mitteln während der Miteigentümerschaft erfolgt, eine notwendige Ausgabe zur Erhaltung dieser Sache im Sinne von Artikel 815-13 Absatz 1 darstellt.er, Zivilgesetzbuch.