Die Gebühren

Anwälte erhalten für ihre Tätigkeit in Form von Prozessvertretung, Beratung, Beistand, Rechtsrat, Erstellung privatschriftlicher Rechtsdokumente und Plädoyer Gebühren.

Die Gebühren werden im Einvernehmen mit dem Kunden festgelegt.

Das erste Beratungsgespräch kann zur Erhebung eines Honorars führen.

Die Kanzlei schließt schriftlich mit ihrem Mandanten eine Honorarvereinbarung ab, in der insbesondere die Höhe oder die Berechnungsgrundlage der Honorare für die voraussichtlichen Leistungen sowie die erwarteten Kosten und Auslagen festgelegt werden.

Das Honorar kann nach Zeitaufwand oder als Pauschale berechnet werden. Ein erfolgsabhängiges Zusatzhonorar, das sich aus einer Honorarvereinbarung ergibt, kann angeboten werden.

Die Honorare berücksichtigen nach den Gepflogenheiten die Vermögenslage des Mandanten, die Schwierigkeit der Angelegenheit, die vom Anwalt getragenen Kosten, dessen Bekanntheit und dessen Bemühungen.